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AGB

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 


VERKAUFSBEDINGUNGEN

Der Verkauf der Auktionsware erfolgt in Enschede in unserem Auktionsgebäude am Weerseloseweg 355 gegen Barzahlung oder PIN-Transaktion, wobei das Aufgeld 28 % inklusive Mehrwertsteuer beträgt und zusätzlich eine Anzahlgebühr von 1,00 € pro gekauftem Los erhoben wird. Der Verkauf erfolgt in dem Zustand, in dem sich die zu versteigernden Lose befinden, und muss von den Käufern in dem Zustand angenommen werden, in dem sie sich bei der Lieferung befinden, ohne dass Beanstandungen hinsichtlich der Echtheit, der Menge, der Beschreibung, der Größe, des Versteckens oder sichtbare Mängel, Fehler, aus welchem Grund auch immer. Eine Rücknahme ist in keinem Fall möglich, Käufer müssen die Kaufsache stets annehmen, eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Der Auktionator behält sich folgende Rechte vor:


1. Er kann Personen, die ihre Identität verweigern oder aus anderen Gründen ohne weitere Begründung seinerseits als Bieter oder Käufer ablehnen.

2. Er kann die Reihenfolge der Versteigerung ändern, Lose zusammenfassen, teilen, aus der Auktion nehmen oder hinzufügen, sie im Streitfall erneut versteigern , Fehler korrigieren, Lose zurückhalten, die vollständige oder teilweise Bezahlung verlangen Lose sofort nach der Vergabe. Verweigert ein Käufer die Zahlung oder ist er nicht in der Lage, wird der ersteigerte Gegenstand unverzüglich erneut versteigert . Er kann Waren ein Gebot unter dem mit dem Verkäufer vereinbarten Limit verkaufen

Bieter können sich nicht hinter Kunden verstecken und haften gesamtschuldnerisch für das, was sie kaufen. Nach der Zuteilung erfolgt der Einkauf ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Zahlt ein Käufer den Kaufpreis nicht, wird der Kaufpreis gerichtlich eingezogen, wobei alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten vom säumigen Käufer zu tragen sind. Die Auslieferung bzw. der Transport der Lose erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung einschließlich der Auktionskosten oder sonstiger Kosten. Die Zahlung erfolgt mittels gesetzlichem Zahlungsmittel. Die Zahlungsfrist wird vom Auktionator unwiderruflich festgelegt, erfolgt jedoch stets innerhalb von 5 Tagen nach Zuteilung; Schuldentilgung oder Skontoabzug sind ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unabhängig vom Rechnungsbetrag Lagerkosten in Höhe von 25,00 € pro Tag berechnet und Twents Veilinghuis hat außerdem das Recht, den Kaufvertrag zu kündigen. Die betreffenden Waren können freihändig oder in einer Folgeauktion weiterverkauft werden , der fahrlässige Käufer haftet für den Mindererlös und alle dadurch entstehenden weiteren Kosten. Besucher, die das Gebäude oder Gelände betreten, tun dies auf eigene Gefahr und können den Eigentümer oder Verkäufer in keiner Weise für einen ihnen widerfahrenden Unfall haftbar machen. Schäden, die Besucher an Ausstellungsgütern, Einrichtungsgegenständen oder Gebäuden verursachen, trägt derjenige, der den Schaden verursacht hat. Gekaufte Lose werden auf Wunsch des Käufers auf Kosten und Gefahr des Käufers versendet, wobei Versandkosten, Versicherungs- und Verpackungskosten zu Lasten des Käufers gehen. Streitigkeiten aus Verkäufen werden vom Auktionator entschieden, diese Entscheidung ist unwiderruflich. Der Käufer kann sich nicht auf die Unkenntnis dieser Bedingungen oder eine andere Versteigerungspraxis berufen, er kann keine Ansprüche gegen den Versteigerer oder einen seiner Mitarbeiter oder den Gerichtsvollzieher/Notar geltend machen.

Gemälde: Wenn Sie auf Gemälde bieten, bieten Sie nur auf das Gemälde selbst. Als Geschenk ist jeder Rahmen im Lieferumfang enthalten.

 

WIR MACHEN KEINE GESCHÄFTE MIT SANKTIONSLÄNDERN

 

 

TELEFONISCHE GEBOTE:

Sofern angegeben wird, dass der Käufer telefonisch mitbieten möchte, wird der Startpreis des Loses automatisch als vorläufiges Gebot dieses Telefonbieters in die Auktion einbezogen.


 

VERSANDBEDINGUNGEN:

Um allen gerecht zu werden, bieten wir Versandoptionen innerhalb Europas an.


 

  • Der Versand der Pakete erfolgt im Namen und auf Gefahr des Käufers.


 

  • Max. Maße inkl. Verpackung NL: 100x50x50cm.


 

  • Max. Maße inkl. Verpackung Ausland: 100x50x50cm.


 

  • Die genannten Beträge gelten für Pakete mit einem Wert bis zu 500,00 €


 

Bitte beachten Sie, dass es auch bei Online-Überweisungen mehrere Tage dauern kann, bis ein Betrag unserem Konto gutgeschrieben wird. Das Paket wird erst nach Zahlungseingang verpackt und versendet.

 

VERSANDKOSTEN INNERHALB DER NIEDERLANDE:

Paket 0-10 KG: 17,50 €
Paket 10-20 KG: 25,00 €

VERSANDKOSTEN INNERHALB DEUTSCHLAND:

Paket 0-10 kg: 25,00 €
Paket 10-20 kg: 35,00 €

VERSANDKOSTEN INNERHALB VON 1 EUR:

Paket 0–10 kg: 45,00 €
Paket 10–20 kg: 55,00 €

VERSANDKOSTEN INNERHALB VON 2 EUR:

Paket 0–10 kg: 55,00 €
Paket 10–20 kg: 60,00 €

VERSANDKOSTEN INNERHALB VON 3 EUR:

Paket 0–10 kg: 55,00 €
Paket 10–20 kg: 65,00 €

WELTWEITE VERSANDKOSTEN:

Paket 0-10 kg: 70,00 € - 125,00 €
Paket 10-20 kg: 125,00 € - 250,00 €

Für Pakete mit einem Wert über 500 Euro und/oder Abmessungen außerhalb der angegebenen Maximalmaße kontaktieren Sie uns bitte bezüglich der Kosten.

 


ANMELDUNGSBEDINGUNGEN


Allgemeine Geschäftsbedingungen, unter denen Waren zum öffentlichen Verkauf von Waren angenommen werden, durch/im Namen von Twents Veilinghuis in Enschede.

1. In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen: Verkäufer: Twents Veilinghuis Mitwirkender: die Person, in deren Namen die Waren eingereicht wurden. Auktion: jede (öffentliche) Auktion, die vom Verkäufer oder in seinem Namen durchgeführt wird.

2. Diese Bedingungen gelten für alle Teile der Beziehung zwischen Verkäufer und Anbieter. Von diesen Bedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden. Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und anderer Abgaben, die von der Regierung erhoben werden können.

3. Es wird davon ausgegangen, dass für alle an den Verkäufer gelieferten Waren kein Mindestpreis (Limit) gilt, sofern nicht anders angegeben. Der Einbringer ermächtigt den Verkäufer, die beigesteuerten Waren zu den vom Auktionator festzulegenden Auktionsbedingungen und an einem vom Verkäufer festzulegenden Tag zu verkaufen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Ware ohne Angabe von Gründen abzulehnen und kann jederzeit vom Verkauf der Ware absehen.

4. Der Verkäufer bestimmt, wann die Ware verkauft wird. Die Interessen des Beitragenden werden soweit wie möglich berücksichtigt. Darf die Ware auf Anweisung des Einlieferers nicht zur Versteigerung gebracht werden, berechnet der Verkäufer dem Einlieferer Verwahrungsgebühren und/oder Lagerkosten.


5. Mitwirkende sind jederzeit berechtigt, einen Auktionsauftrag zurückzuziehen. In diesem Fall behält sich der Verkäufer das Recht vor, 40 % des Betrages entsprechend der vereinbarten Grenze in Rechnung zu stellen.

6. Die Versteigerung von Waren kann begrenzt sein. Der Auftrag hierfür bedarf der schriftlichen Erteilung durch den Beitragszahler. Wird der festgelegte Preis nicht erreicht, schuldet der Beitragszahler (Rücktritts-)Kosten gemäß dem in Artikel 7 unten aufgeführten Satz. Werden Waren im Rahmen einer Auktion durch oder im Namen eines Einlieferers zurückgekauft, ist der Verkäufer berechtigt, sowohl den Kaufpreis als auch den Verkaufspreis zu berechnen.

7. Die Verkaufsprovision in Höhe von 30 % (sofern im Auktionsauftrag nicht anders vereinbart) wird auf den Erlös berechnet, mindestens jedoch 3,50 € pro Los. Die Kosten für die Aufbewahrung betragen 3,50 € pro Los. Vorauszahlungen und/oder Auslagen, wie z. B. Gold- und Silbersteuer, Transport- und/oder Expeditionskosten, gehen stets zu Lasten des Beitragszahlers. Für den Transport der Ware durch Personal des/im Auftrag des Verkäufers wird ein vorher vereinbartes Entgelt erhoben. Kosten, die auf Wunsch des Mitwirkenden im Zusammenhang mit der Herausgabe eines Kataloges entstehen, können stets dem Mitwirkenden in Rechnung gestellt werden. Die Abrechnung und Zahlung erfolgt möglichst innerhalb von 4 Wochen nach dem Verkaufstag. Zahlt der Käufer die vom Käufer gekauften Waren nicht und/oder holt er sie nicht ab, gilt der Verkaufsvorgang gegenüber dem Einlieferer als nicht zustande gekommen.

8. Die Ware wird vom Verkäufer mit größter Sorgfalt behandelt. Bis zum Zeitpunkt der Übertragung auf den Käufer durch den Verkäufer verbleiben alle Risiken auf Kosten des Einlegers. Der Verkäufer haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der Ware, es sei denn, dem Verkäufer kann Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für sämtliche Schäden, die durch die eingereichten Objekte verursacht werden, haftet der Einreicher.

9. Der Mitwirkende muss sich auf erste Anfrage des Verkäufers ausweisen. Der Einbringer gewährleistet die Echtheit der eingebrachten Waren und gewährleistet darüber hinaus, dass er als Eigentümer oder Nicht-Eigentümer berechtigt ist, die Objekte zur Versteigerung anzubieten, und stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei. Auf erstes Anfordern des Verkäufers ist der Einlieferer verpflichtet, dem Versteigerer Auskunft über die Herkunft der Ware zu geben und diese durch Nachweise zu belegen. Der Mitwirkende haftet für Schäden, die sich aus der Angabe unrichtiger oder irreführender Informationen und/oder anderen vom Mitwirkenden zu vertretenden Umständen ergeben, und stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Einreicher erklärt, dass dem Verkauf der Auktionsobjekte keine nationalen oder internationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen.

10. Der Verkäufer ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung an den Einlieferer: - alle Verpackungen und Verschlüsse zu öffnen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Verkäufer im Zusammenhang mit der Erhaltung der Sache für nützlich hält - die Ware zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen; den Ausgang der Versteigerung positiv beeinflussen könnten; die im Zusammenhang mit der Offenlegung, Aufbewahrung oder Bearbeitung entstehenden Kosten trägt der Einbringer.

11. Grundsätzlich hat der Beitragende die beigebrachten Güter selbst zu versichern bzw. versichert zu halten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mitwirkenden kann der Verkäufer die Ware auf Kosten des Mitwirkenden versichern oder versichern lassen.

12. Die Rücksendung der Ware erfolgt an den Einbringer oder eine vom Einbringer schriftlich bevollmächtigte Person. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware zurückzubehalten, bis der Einlieferer seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer vollständig nachgekommen ist.